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IT-Runde

Urteil: Anklicken von Kinderpornographie ist strafbar

  1. #1 Markus
    16.02.2010 um 21:36 Uhr

    Ich find es aberwitzig das wenn man wirklich zufällig so einen Mist finden sollte, sich irgendwie nicht einmal getrauen könnte dies zu melden. Zumindest nicht richtig, man müsste es wohl anonym machen irgendwie um ja nicht selber auf einmal abgestraft zu werden. Ich würde mich nicht getrauen wenn ich ehrlich bin. Ist das Sinn der Übung? Es gab aber mal eine Seite wo man genau sowas anonym melden konnte, weiß nur nicht mehr wie die hieß und ob es die noch gibt.

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  2. #2 tomtomgo
    16.02.2010 um 22:07 Uhr

    Das finde ich eigentlich sehr dumm wenn man es so formulieren will.
    Ich weiss zwar nicht wie man solche Seiten erreicht und will es gar nicht wissen wenn man aber ausversehen auf so eine Seite gelangt via Besuchertausch etc.?
    Dann kann man eigentlich nichts dafür, oder?

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  3. #3 Christian
    16.02.2010 um 22:08 Uhr

    Da gibt es glaube ich verschiedene Arten das zu melden. Laut Anti-Kinderporno.de soll man solche Seiten an die für den eigenen Wohnsitz zuständige Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft weitergeben und auf keinen Fall Screenshots ect. anfertigen.
    Außerdem habe ich auf Isinet-MV gelesen, dass gegen „Zufallsfinder“ generell kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.

    Bei der Suche nach einem Meldeformular habe ich auch noch eins gefunden. Ob das jedoch eine seriöse Webseite ist, habe ich noch nicht nachgesehen. ;)

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  4. #4 DevilsTear
    17.02.2010 um 19:15 Uhr

    Viel Viel Viel zu wenig Strafe für solche kranken Leute. Mal davon abgesehen das ich es einfach nur krank und pervers finde, muss solchen Leuten ja auch irgendwie geholfen werden. Oder es zumindest versucht werden und ein paar Jahre Knast inklusive Therapie wären schonmal was. 2 Jahre halte ich aber für viel zu milde die sind doch dann nach nem Jahr wegen guter Führung wieder draussen. Klar man kennt die Geschichten wurde psychologisch für unbedenklich erklärt frei gelassen und dann das nächste Opfer. Klar gehts hier um das betrachen aber meiner Meinung nach ist das der Anfang und irgendwann wird es solchen Kranken Geistern vieleicht nicht mehr reichen nur im Internet zu schauen… ich fordere schon fürs anschauen (das GEWOLLTE) ne Strafe von 5 Jahren INKLUSIVE intesiver Therapie und bei Fesstellung von unheilbarkeit eine chemische Sterilisation sprich das da nix mehr geht. Mag für manche zu radikal sein aber ist meine Meinung!

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  5. #5 Tristan008
    17.02.2010 um 19:24 Uhr

    Das wäre irgendwie auch ziemlich unlogisch, wenn man alleine für das Besuchen der Seite (z.B. Besuchertausch etc.) strafbar gemacht werden kann.

    Auf jeden Fall sollte die Strafe noch höher gesetzt werden, denn wie du gesagt ist dies im vergleich zur Strafe für einen illegalen Film noch gering…

    MfG :)

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  6. #6 Nina-online
    03.03.2010 um 15:50 Uhr

    Lesen Sie das gesamte Blog, pretty good

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  7. #7 engelchen
    04.03.2010 um 16:52 Uhr

    Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, da kann die Strafe gar nicht hoch genug sein.Bedenklich finde ich aber, das man ja völlig zufällig auf solche verbotenen Seiten kommen könne(Besuchertausch etc.).Ein Problem ist denke ich auch, das alles was verboten ist, meistens die Leute anzieht. Es ist ein Anfang und sicherlich nicht die Lösung ds Problems

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  8. #8 Mandys
    14.04.2010 um 13:42 Uhr

    Soviel Irssinn in der Rechtssprechung wie hier in Deutschland haben wohl nur noch die Amis. Ich würde mir zweimal überlegen ob ich die Webseite dann auch noch wirklich melde, was wenn mir der Zufallsfund nicht abgenommen und wie soll überprüft werden ob es wirklich durch Zufall gefunden wurde…gibt ja nicht wirklich Blinkebanner wo groß draufsteht hier “zur Kinderpornographie”

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  9. #9 stubenrockertet
    23.04.2010 um 10:34 Uhr

    Mhm, dass die Strafe für das Herunterladen von Kinderpornographie noch unter dem Strafmaß für illegal heruntergeladene Spielfilme (Volkssport) liegt, ist schon krass. Da sollte sich schnellstmöglich etwas in der Rechtssprechung ändern. Dass man(n) aber versehentlich auf solche Seiten geraten kann, dürfte auch jedem klar sein. Da halte ich eine genauere Überprüfung für ratsam. Die Pornographie ist eines der Hauptthemen im Netz und Millionen von Menschen schauen sich jeden Tag pornographische Sachen im Netz an, da können auch schwarze Schafe dabeisein. Wenn man sich jetzt einmal verklickt hat, ist man also ein Verbrecher und hat Angst, das zu melden. Na toll, so kommt die Bekämpfung des Missbrauchs und Vergewaltigung von Kindern nicht voran. Ich muss allerdings dazusagen, dass ich mir mangels Fachwissen dazu jetzt keine wirkliche Meinung gebildet habe…ist ein pikantes Thema…

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