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IT-Runde

Datenschutz bei Google verstärkt

  • Datenschutz bei Google verstärkt

    Vor rund einem Monat habe ich ja schon auf IT-Runde über Google und dem Drang zur Datenspeicherung geschrieben, jedoch hat sich jetzt etwas neues ergeben.

    Die Google Inc. durfte nun 10 Klauseln aus den eigenen Nutzungsbedingungen entfernen. Zu diesem Urteil kam das Landgericht Hamburg, welches von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) darauf hingewiesen wurde. Nach Meinung des Gerichtes haben viele Klauseln gegen das Deutsche geltende Datenschutzrecht verstoßen und mussten somit von Google entfernt werden. Der Vorstand Gerd Billen äußerte sich wie folgt zu dem Urteil:

    Das Urteil ist auch ein Signal an andere Internetfirmen, Daten- und Verbraucherschutz ernst zu nehmen.

    Unter anderem räumten die 10 Klauseln Google das Recht ein, viele Daten der User zu speichern und zu verwerten. Somit konnte Google bisher urheberrechtlich geschütztes Material einfach veröffentlichen. Hierzu zählten einfache Nachrichten, sowie auch private E-Mails der Nutzer. Dieses bisherige Verhalten hieß der Hamburger Richter als unangemessene Benachteiligung der User.

    Ich persönlich zweifele zurzeit noch, ob Google wirklich von seinen bekannten Speicheraktionen einfach absieht. Was ich jedoch klasse finde ist, dass nach der Verbraucherzentrale Bundesverband auch amerikanische Unternehmen die deutschen Verbraucherrechte einhalten müssen. 😉

    Bild: Zeitungsartikel aus Welt Kompakt
    Eingescannt von Hannes Schurig, Danke!



  1. #1 Yeliz
    04.08.2011 um 05:48 Uhr

    Bitte mein account komplett löschen mit bild und freunde.. Danke

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  2. #2 Yeliz
    04.08.2011 um 05:50 Uhr

    Meine mein account von meinvz…

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  3. #3 Johannes Franke
    18.02.2012 um 15:43 Uhr

    Wer sich nicht die Mühe machen will die Nutzungsbedingungen selbst zu lesen, kann sie jetzt anhören: Wir haben uns die Mühe gemacht diese als literarisches Meisterwerk einzulesen.
    http://www.youtube.com/watch?v=1gsguUr7dag

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    * Die Checkbox für die Zustimmung zur Speicherung ist nach DSGVO zwingend.

    Ich stimme zu.