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IT-Runde

Greifen Bewertungsplattformen das Persönlichkeitsrecht an?

  • Greifen Bewertungsplattformen das Persönlichkeitsrecht an?

    Der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder, spricht sich gegen die Legitimierung von Bewertungsplattformen aus. Auf der Internetseite spickmich.de können zum Beispiel die Schüler den Spieß umdrehen und ihre Lehrer benoten. Volker Kauder sieht darin die Persönlichkeitsrechte der Lehrer gefährdet.

    Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshof sollen solche Bewertungsplattformen nicht das Persönlichkeitsrecht eines Lehrers angreifen. Der BGH (Bundesgerichtshof) meint, dass es sich dabei um Meinungsäußerungen handelt, die nur die berufliche Tätigkeit eines Lehrers beträfen. Es sei nicht vergleichbar mit dem Schutz der Privatsphäre.

    Von daher muss auch nicht darüber diskutiert werden, ob in Zukunft die Lehrer nur noch anonyme Benotungen abgeben sollen. Gegen dieses Urteil vom BGH haben sich übrigens auch der Innenminister Wolfgang Schäuble und Bildungsministerin Annette Schavan ausgesprochen. Laut Volker Kauder müsse es eventuell noch einige Klarstellungen vom Bundesgerichtshof geben, damit ganz genau geklärt wird, wer in Zukunft wen an den Pranger stellen darf.



  1. #1 mk0151
    03.08.2010 um 23:08 Uhr

    Tja die CDU wollte auch die Schmiergeldaffäre nicht öffentlich machen xD

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  2. #2 sissi brautkleider
    12.07.2011 um 10:07 Uhr

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