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IT-Runde

Urteil: Anklicken von Kinderpornographie ist strafbar

  1. #1 Markus
    16.02.2010 um 21:36 Uhr

    Ich find es aberwitzig das wenn man wirklich zufällig so einen Mist finden sollte, sich irgendwie nicht einmal getrauen könnte dies zu melden. Zumindest nicht richtig, man müsste es wohl anonym machen irgendwie um ja nicht selber auf einmal abgestraft zu werden. Ich würde mich nicht getrauen wenn ich ehrlich bin. Ist das Sinn der Übung? Es gab aber mal eine Seite wo man genau sowas anonym melden konnte, weiß nur nicht mehr wie die hieß und ob es die noch gibt.

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  2. #2 tomtomgo
    16.02.2010 um 22:07 Uhr

    Das finde ich eigentlich sehr dumm wenn man es so formulieren will.
    Ich weiss zwar nicht wie man solche Seiten erreicht und will es gar nicht wissen wenn man aber ausversehen auf so eine Seite gelangt via Besuchertausch etc.?
    Dann kann man eigentlich nichts dafür, oder?

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  3. #3 Christian
    16.02.2010 um 22:08 Uhr

    Da gibt es glaube ich verschiedene Arten das zu melden. Laut Anti-Kinderporno.de soll man solche Seiten an die für den eigenen Wohnsitz zuständige Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft weitergeben und auf keinen Fall Screenshots ect. anfertigen.
    Außerdem habe ich auf Isinet-MV gelesen, dass gegen „Zufallsfinder“ generell kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.

    Bei der Suche nach einem Meldeformular habe ich auch noch eins gefunden. Ob das jedoch eine seriöse Webseite ist, habe ich noch nicht nachgesehen. 😉

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  4. #4 DevilsTear
    17.02.2010 um 19:15 Uhr

    Viel Viel Viel zu wenig Strafe für solche kranken Leute. Mal davon abgesehen das ich es einfach nur krank und pervers finde, muss solchen Leuten ja auch irgendwie geholfen werden. Oder es zumindest versucht werden und ein paar Jahre Knast inklusive Therapie wären schonmal was. 2 Jahre halte ich aber für viel zu milde die sind doch dann nach nem Jahr wegen guter Führung wieder draussen. Klar man kennt die Geschichten wurde psychologisch für unbedenklich erklärt frei gelassen und dann das nächste Opfer. Klar gehts hier um das betrachen aber meiner Meinung nach ist das der Anfang und irgendwann wird es solchen Kranken Geistern vieleicht nicht mehr reichen nur im Internet zu schauen… ich fordere schon fürs anschauen (das GEWOLLTE) ne Strafe von 5 Jahren INKLUSIVE intesiver Therapie und bei Fesstellung von unheilbarkeit eine chemische Sterilisation sprich das da nix mehr geht. Mag für manche zu radikal sein aber ist meine Meinung!

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  5. #5 Tristan008
    17.02.2010 um 19:24 Uhr

    Das wäre irgendwie auch ziemlich unlogisch, wenn man alleine für das Besuchen der Seite (z.B. Besuchertausch etc.) strafbar gemacht werden kann.

    Auf jeden Fall sollte die Strafe noch höher gesetzt werden, denn wie du gesagt ist dies im vergleich zur Strafe für einen illegalen Film noch gering…

    MfG 🙂

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