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IT-Runde

Die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig!

  1. #1 Markus
    04.03.2010 um 11:21 Uhr

    Nun ja Klarheit sieht anders aus. Dieses Urteil heißt nicht das es keine Voratsdatenspeicherung mehr geben wird in Zukunft. Es wird darauf hinauslaufen das die Daten nicht zentral, sondern bei den jeweiligen Providern bleiben und nur 6 Monate lang gespeichert werden. Zumindest steht es auch so in der Urteilsbegründung. Wird es wohl irgendwann einfach ein neues Gesetz geben.

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  2. #2 Haruki
    04.03.2010 um 17:13 Uhr

    Ein Sieg für die Allgemeinheit – so muss es sein. Finde ich gut dass es so kam. Ein weiterer Schritt zum 100%igen Datenschutz 😉

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  3. #3 Christian
    04.03.2010 um 21:55 Uhr

    @Markus: Stimmt, Voratsdatenspeicherungen wird es weiterhin auch geben, aber auf jeden Fall nicht mehr in dem Maßen wie vor kurzem noch vorgeschrieben ;). Ein Schritt in die richtige Richtung ist es also auf jeden Fall!

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  4. #4 stang2k
    04.03.2010 um 22:40 Uhr

    Was sagt uns das nun? Wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen, können wir die Mauern durchbrechen. Ich bin froh das hier ein richtiger Schritt gemacht wurde und die nun alle fleißig ihre Daten löschen. Aber tun sie dies wirklich? Bin gespannt wie genau das nachvollzogen wird.

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  5. #5 janos
    13.03.2010 um 16:14 Uhr

    Mal ehrlich, wer denkt im Ernst das die sich daran halten werden?
    Es gibt schon so viele Urteile vom Verfassungsgericht die vom Staat nicht eingehalten werden 🙂
    Will mal ein kleine Beispiel geben:
    Im Verfassungsgesetzt steht, Die Würde des Menschen ist unantastbar, er darf nicht wegen Aussehen, Religion oder Sprache benachteiligt werden.

    Ich sage da nur, Ehegattennachzug von ausländischen Ehepartner, die Frauen oder Männer werden benachteiligt weil sie erst dann zu Ihren Ehepartner dürfen wenn sie zb Sprachtest A1 bestanden haben, obwohl sich vielleicht Mann und Frau verstehen.
    Ausnahmen gibt es natürlich auch, Menschen aus Israel, USA und noch ein paar priviliegierten Länder brauchen kein Deutsch zu können.

    Deutlicher kann man nicht gegen das Grundgesetzt verstossen, aber wie mit allen man muss erst wieder Klage des verfassungsgericht abwarten, und das ist was sehr stört

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* Die Checkbox für die Zustimmung zur Speicherung ist nach DSGVO zwingend.

Ich stimme zu.