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Die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig!
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Viele haben drauf gehofft und nun wurde es vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen: Die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig. Dies war die größte Verfassungsklage in der gesamten Geschichte Deutschlands. Rund 35.000 Leute hatten alleine beim Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geklagt und schlussendlich auch Recht bekommen. Nun hat die Debatte, welche schon über mehrere Jahre geht, endlich ein Ende und es gibt wieder Klarheit und einen kleinen Erfolg.
Aber nicht nur in Deutschland gab es Disskusionen um die Vorratsdatenspeicherung, sondern auch in anderen EU-Ländern gab es Streitigkeiten. Vorbehalte gegen diese Gesetz gibt es in Belgien, Schweden, Österreich, Rumänien, Griechenland und Irland. Diese Länder könnten sich noch auf kein Gesetz einigen. Belgien jedoch scheint bis zum Juni diesen Jahres noch ein Gesetz zu verabschieden.
Hier nun noch ein Video, was das Urteil meiner Meinung nach sehr schön und gut verständlich erklärt: 😉
Video
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04.03.2010 um 11:21 Uhr
Nun ja Klarheit sieht anders aus. Dieses Urteil heißt nicht das es keine Voratsdatenspeicherung mehr geben wird in Zukunft. Es wird darauf hinauslaufen das die Daten nicht zentral, sondern bei den jeweiligen Providern bleiben und nur 6 Monate lang gespeichert werden. Zumindest steht es auch so in der Urteilsbegründung. Wird es wohl irgendwann einfach ein neues Gesetz geben.
04.03.2010 um 17:13 Uhr
Ein Sieg für die Allgemeinheit – so muss es sein. Finde ich gut dass es so kam. Ein weiterer Schritt zum 100%igen Datenschutz 😉
04.03.2010 um 21:55 Uhr
@Markus: Stimmt, Voratsdatenspeicherungen wird es weiterhin auch geben, aber auf jeden Fall nicht mehr in dem Maßen wie vor kurzem noch vorgeschrieben ;). Ein Schritt in die richtige Richtung ist es also auf jeden Fall!
04.03.2010 um 22:40 Uhr
Was sagt uns das nun? Wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen, können wir die Mauern durchbrechen. Ich bin froh das hier ein richtiger Schritt gemacht wurde und die nun alle fleißig ihre Daten löschen. Aber tun sie dies wirklich? Bin gespannt wie genau das nachvollzogen wird.
13.03.2010 um 16:14 Uhr
Mal ehrlich, wer denkt im Ernst das die sich daran halten werden?
Es gibt schon so viele Urteile vom Verfassungsgericht die vom Staat nicht eingehalten werden 🙂
Will mal ein kleine Beispiel geben:
Im Verfassungsgesetzt steht, Die Würde des Menschen ist unantastbar, er darf nicht wegen Aussehen, Religion oder Sprache benachteiligt werden.
Ich sage da nur, Ehegattennachzug von ausländischen Ehepartner, die Frauen oder Männer werden benachteiligt weil sie erst dann zu Ihren Ehepartner dürfen wenn sie zb Sprachtest A1 bestanden haben, obwohl sich vielleicht Mann und Frau verstehen.
Ausnahmen gibt es natürlich auch, Menschen aus Israel, USA und noch ein paar priviliegierten Länder brauchen kein Deutsch zu können.
Deutlicher kann man nicht gegen das Grundgesetzt verstossen, aber wie mit allen man muss erst wieder Klage des verfassungsgericht abwarten, und das ist was sehr stört