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IT-Runde

Internetbetrug lohnt sich nicht

  • Internetbetrug lohnt sich nicht

    Ein 25-Jahre alter Mann wurde vom Landgericht Amberg wegen Internetbetruges zu vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Bande hatte über das Internet Goldmünzen und Silberbarren verkauft. Die ahnungslosen Kunden, die etwas bestellt haben, mussten das geforderte Geld für die Edelmetalle schon vorab überweisen. Doch viele Kunden haben nie die gewünschte Ware erhalten. Zwei der Komplizen des Haupttäters wurden zu Bewährungsstrafen von unter zwei Jahren verurteilt. Ein jugendlicher Mittäter wurde gegen Auflage einer gemeinnütziger Arbeit freigelassen.

    Der Haupttäter habe schon einmal wegen Internetbetruges vor Gericht gestanden. Damals ging es um angeblichen schweizer Luxusuhren, die gar nicht existiert haben. Die ahnungslosen Kunden wurden damals mit billigen Imitaten abgespiesen. Insgesamt haben die Betrüger jetzt durch diese Betrugsmasche ca. eine halbe Million Euro eingenommen. Am Anfang hatten sie auch noch einige der Edelmetalle an die Kunden verschickt, jedoch sind die Kunden nach einiger Zeit leer ausgegangen und haben gar nichts erhalten. Es war eine Art Betrugspyramide, denn erst wenn Geld von den neuen Kunden bei den Betrügern eingetroffen war, haben sie versucht neue Edelmetalle zu bestellen.

    Bei der Festnahme der Täter wurden unter anderem Geld und auch Sportwagen sichergestellt. Da davon auszugehen ist, dass diese durch den Internetbetrug finanziert sind, sollen die Sportwagen veräußert werden. Die Erlöse werden dann wohl doch noch einigen der betrogenen Kunden zugute kommen. In meinen Augen eine gerechte Strafe! 🙂



  1. #1 primusbe
    11.07.2009 um 18:36 Uhr

    Auch meiner Meinung nach eine gerechte Strafe. Wenn man nicht aus Fehlern lernt…

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  2. #2 wernerwalter
    10.12.2009 um 11:11 Uhr

    Meiner Meinung nach ist diese Strafe viel zu wenig.
    Wenn solchen Menschen wiederholt Betrugsdelikte nachgewiesen werden, gehört sofort die Geschäftsfähigkeit entzogen, abgesehen von einer angemesenen Strafe.
    Z.B. Gemeinnützige Arbeiten zum Wohl des Staates ( Katastrophenhilfe, Altenpflege usw.)

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  3. #3 derorden
    11.12.2009 um 17:54 Uhr

    Also der Meinung von wernerwalter kann ich hier absolut nicht zustimmen. Dir ist schon klar, was Geschäftsfähigkeit überhaupt bedeutet, oder? Diese Männer dürften dann nicht einmal mehr ein Bonbon kaufen. Solche juristischen Maßnahmen sind in Deutschland nicht vorgesehen, außer vielleicht bei Personen mit psychischen Störungen. Die Strafe des Gerichtes ist angemessen. Glaub mir, das sind absolute Top-Juristen (in Bayern können nur die besten eines Jahrgangs Richter/Staatsanwälte werden), die wissen schon, was sie tun.

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