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Software-Lizenzen – Vorsicht ist geboten!
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In heutiger Zeit kann es ja schnell passieren, dass Computer in kürzester Zeit veralten und man ständig einen neuen beschaffen muss. Und plötzlich werden auch einige Programme kostenpflichtig, die man vorher als selbstverständlich gehalten hatte und umsonst verfügbar waren (z.B. Microsoft Office). Daher versuchen viele sicherlich die Software auf dem alten Rechner auf den neuen Computer zu installieren. Doch ist das denn wirklich erlaubt?
Mit dieser Frage möchte ich mich in diesem Artikel befassen.
Immer wenn man sich ein neues Programm kauft, sich also eine Software erwirbt, dann ist auch immer gleichzeitig eine ellenlange Lizenzvereinbarung mit enthalten, welche auch mit den Nutzungsvereinbarungen zusammenhängt. Wenn man sich einen Computer kauft, welcher meistens mit einem Softwarepaket bestückt ist, dann ist man in der Regel der Besitzer bzw. der Eigentümer der dazugehörigen CD/DVD und hat das Recht diese dauerhaft nutzen zu können. Das bedeutet man darf ruhig auch mal den PC oder die Hardware wechseln und kann trotzdem alles Erworbene an Software weiterverwenden. Aber auch nur unter der Bedingung, dass diese immer nur auf einen einzigen Rechner installiert sein darf. Man darf z.B. nicht das Windows XP Betriebssystem auf jeden Computer installieren, nur weil man es einmal gekauft hat.
Jedenfalls gibt es auch Programme oder zumindest gibt es Formulierungen in denen es heißt, dass man zwar die Lizenz erlangt, aber leider nicht das Eigentum wie z.B. bei einigen Lizenzverträgen von Microsoft. Solche Vereinbarungen sind nach unserem deutschen Recht nichtig und somit unvereinbar. Da aufgrund des Urheberrechts den Softwarefirmen untersagt ist das “Unbundling” zu verbieten, muss nun geklärt werden, ob so ein Verbot doch in irgendeiner Weise wirksam gemacht werden könnte (z.B. in einem Endbenutzer-Lizenzvertrag). Daher arbeiten manche Softwarefirmen mit hinterhältigen Tricks den Nutzer zu täuschen. So gibt es beispielsweise das “shrinkwrap licence” (übersetzt “Schutzhüllenvertrag”), bei der man versucht einen Vertrag mit dem Nutzer einzugehen sobald die Verpackung der Software aufgerissen wurde. Das heißt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden irgendwie in die Verpackungsfolie eingeschweißt und irgendwo befindet sich dann ein Hinweis, bei der der Nutzer durch das Öffnen der Hülle die Nutzungsbedingungen akzeptiert. Diese Art von Verträgen, welche aus den USA stammt, sind nach unserem Rechtssystem ungültig, da man als Käufer keine Chance hatte schon vor dem Kauf sich die AGB durch zu lesen.
Wenn man sich die Programme aber übers Internet kauft und man – bevor es zu einem Vertragsabschluss kommt – auf die AGB vollständig einsehen kann, indem diese über einen Link erreichbar ist, dann entsteht auf diesem Wege ein wirksamer Vertrag. Darüber hinaus erlischt das Widerrufsrecht, wenn man per Online-Einkauf die “Schutzhülle” des Programmes aufreißt ;).
Oder aber die Programmierer tricksen mit einem “Enter-Vertrag“. Dabei wird während der Installation die Frage gestellt, ob man mit den Lizenzvereinbarungen einverstanden ist und stimmt nur durch das Klicken von “OK” zu. Hierbei wird aber keine klar erkennbare Willenserklärung des Users deutlich, sodass es auf diese Art und Weise nicht zu einem Vertragsabschluss kommt. Denn die vorgefertigte Klauseln, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), werden von den Herstellern nämlich nur einseitig vorformuliert und können nur wirksam gemacht werden, wenn man bei dem Abschluss des Vertrages explizit auf die AGB aufmerksam gemacht wurde und die Chance hatte in einer zumutbaren Weise sich diese durchzulesen. Da man aber beim Kauf vom Händler meist nicht einen Hinweis bekommt, da sich der Lizenzvertrag in der Verpackung befindet, kann somit nicht wirklich von einer Vereinbarung die Rede sein und daher auch keine wirksame.
Auch gibt es noch die “Registrierkartenverträge” bei dem der Käufer aufgefordert wird auf eine Karte zu unterschreiben die in der Software mit beiliegt. Auf dieser Karte stehen die Lizenzbedingungen welche dann dem Softwarehersteller zugesandt werden. Bei solchen Verträgen muss man unbedingt auf die Lizenzbestimmungen achten, da man mit der Unterschrift eine Annahmeerklärung ablegt und somit einen Vertrag abschließt, welcher dann wirksam wird.
Nach dem ganzen Lizenzkram wird man sicher denken: “Wen juckt’s? Ich verwende überwiegend nur Freeware und andere kostenlose Programme/Tools.” Nun, auch in diesem Bereich muss man sehr aufpassen, da man dennoch abgezockt werden kann. Der Gründe dafür sind sogenannte Download-Abofallen, welche Links und Downloads zu kostenloser Software anbieten und dafür teuer Geld verlangen. Die Kosten stehen natürlich immer nur im Kleingedruckten versteckt. Der Download ist zwar immer sofort verfügbar, aber nach einigen Tagen kann die Rechnung folgen und dann wird es so richtig teuer.
Wie kann man sich vor Freeware-Abzockern schützen und worauf sollte man achten?
Wenn man sich ein kostenloses Programm aus dem Internet laden möchte, dann gibt man normalerweise den Programmnamen in die Suchmaschine ein (z.B. Google) und klickt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine der ersten Links an. Und genau da liegt das Problem: manchmal verbirgt sich hinter diesem Link nicht die Homepage des Softwareherstellers, sondern es entpuppt sich dieser als eine Download-Falle. Um mal einige Beispiele von solchen Downloadfallen zu nennen:
- ABCLoad.de
- OpenDownload.de
- Everygame.com
–> ! unter keinen Umständen Programme von diesen Seiten runterladen !
Äußerlich sehen sie vielleicht wie gewöhnliche Downloadportale aus, aber beim genaueren Betrachten erkennt man die Gebühren im Kleingedruckten.
Um solchen Probleme zu umgehen sollte man sich an folgende Tipps halten:
1. Nie persönliche Daten preisgeben!
Dinge wie in etwa Name, Anschrift, Kontonummer, etc. braucht eine seriöse Downloadseite nicht zu wissen. Nur höchstens eine Emailadresse kann verlangt werden. Mehr nicht!2. Nur von seriösen Download-Portalen oder direkt beim Hersteller runterladen!
Am besten ist es einfach den Namen des gesuchten Programms mit dem zusätzlichen Wort “Homepage” in eine Suchmaschine eingeben und schon ist man auf der Herstellerseite. Oder man ladet bei bekannten Download-Seiten wie z.B. Chip.de.3. Programme auf Viren überprüfen!
Nur weil manche Software gratis zu bekommen ist, heißt es nicht unbedingt auch, dass sie virenfrei sind. Daher immer mit dem Virenscanner abchecken. Im Notfall muss man auf das Programm verzichten.Wir von IT-Runde hoffen, dass euch die Tipps & Tricks geholfen haben noch sicherer im Internet zu sein :)!
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16.05.2010 um 12:03 Uhr
Eine kleine Ergänzung zum sehr guten Artikel:
Nicht jede Software, die als Freeware bezeihnet wird, ist auch gleichzeitig für den kommerziellen Gebrauch freigegeben. Viele Sofware-Produkte dürfen von Privatanwendern kostenlos genutzt werden, hingegen Firmen diese kostenpflichtig erwerben müssen.
Gruß
Daniel
16.05.2010 um 16:34 Uhr
Habe mir den Artikel vorhin durchgelesen, schöne Arbeit! Habe mich schon sehr oft gefragt, ob ich z.B. die Windows XP CD nicht doch nocheinmal benutzen darf. Nachdem man dort angerufen hat, kann man einfach sagen: “Ja klar, benutze das nur auf einem Rechner!” und dann bekommt man schon den Aktivierungskey ;).
17.05.2010 um 22:37 Uhr
Irreführende AGBS / Links / Abzocken weis der Geier sind sowieso nie rechtens, sprich bekommt man Zahlungsforderungen muss man diese rein rechtlich nicht bezahlen, einfach den Anwalt einschalten oder ignorieren.
19.05.2010 um 08:47 Uhr
Man muss glaube ich nur Schreiben beachten, welche vom Gericht selbst kommen. Vorher kann man die ganzen “Dies ist die letzte Mahnung”-Schreiben ignorieren ;).