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Urheberrecht und Programme
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Urheberrecht ist ein schönes, aber zugleich umfangreiches Thema. Ich habe mich für dieses Thema als Referatsthema in der Berufsschule entschieden und fand bei meiner Recherche ziemlich viele Neuerungen (Obwohl ich mich als Webentwickler sowieso schon mit den Hauptelementen des Urheberrechts auskenne, da ich mich ein viertel Jahr intensiv mit dem Online Recht auseinander gesetzt habe). Gerade weil es so ein ausführliches Thema ist, welches so einige Sonderfälle hat, musste ich alles so komprimieren, dass die Hauptfakten des Urheberrechtes gut erklärt wurden. Weil ich denke, dass meine Ergebnisse vielleicht auch den ein oder anderen von euch interessieren könnten, stelle ich es nicht nur meiner Klasse sondern auch euch vor ;):
Was bedeutet Urheberrecht?
Im Urheberrechtsgesetz steht in § 1 geschrieben „Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes“. Das bedeutet, dass Schöpfer (also Urheber) von bestimmten Werken durch das Urheberrecht Schutz für ihre eigenen Werke bekommen, sodass kein anderer diese einfach so kopieren, verkaufen oder als eigene ausgeben darf. Der Schutz tritt dabei zu Gunsten der Schöpfer automatisch in Kraft und muss nicht erst angemeldet werden. Dabei ist nur das Werk eines Menschen geschützt, die Gestaltung des Werkes selbst muss vom eigentlichen Urheber natürlich vorher erfolgen. Teilwerke von einem ganzen Projekt können auch geschützt werden. Eine Idee an sich ist jedoch niemals schutzfähig, sondern nur die eigene Umsetzung bzw. Gestaltung.
Die Schöpfungshöhe
Die Schöpfungshöhe, oder auch Gestaltungshöhe/Werkhöhe genannt, ist das „Maß an Individualität persönlicher geistiger Schöpfung“. Es entscheidet darüber als eine Art „Ja/Nein-Option, ob ein „Werk“ vorliegt. Wenn dies nicht zutrifft, kann kein Urheberrecht bestehen. Wenn es an Schöpfungshöhe mangelt, wird die Schöpfung als so genannte „Gemeinfreiheit“ abgestempelt. Das bedeutet, dass die Schöpfung kein Urheberrecht besitzt und auch noch nie besaß. Erreicht eine Leistung, also eine Schöpfung, nicht die erforderliche Schöpfungshöhe, kann ein anderes Schutzrecht im Urheberrechtsgesetz für den Schutz der Leistung sorgen.
Die Geschichte des Urheberrechts
- Antike bis Hochmittelalter:
Das Recht am geistigen Werk gab es in der Antike noch nicht. Ein Buch durfte zwar Beispielsweise nicht gestohlen-, wohl aber abgeschrieben werden. Das mehrere Künstler nacheinander ein Werk veränderten war der Normalfall und nur durch einen ausgesprochenen „Bücherfluch“ konnte man sich gegen ungewollte meist negative Veränderungen behelfen. - Spätmittelalter:
Durch den Buchdruck wurde es einfacher Kopien von Werken in großen Mengen anzufertigen. Der Autor von einem Buch hatte immer noch kein richtiges „Urheberrecht“, sodass er froh sein konnte, wenn er von dem Drucker bzw. dem Verleger Geld für sein Manuskript bekam – Denn dies war in der Zeit lange keine Selbstverständlichkeit! - 20. Jahrhundert:
Das Welturheberrechtsabkommen wurde am 06.09.1952 in Genf beschlossen. Es sollte erstmalig eine weltweite Regelung zum Schutz der Urheberrechte eingeführt werden. - 21. Jahrhundert:
Das ganze Urheberrecht wurde seit den 1990er-Jahren zu Gunsten der Rechteverwerter und Urheber verschärft und wird seit dem erfolgreich eingesetzt.
Welche Werke sind geschützt?
Nach § 2 des Urheberrechtsgesetzes sind folgende Werke automatisch und ohne extra Anmeldung geschützt:
- Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme
- Werke der Musik
- pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst
- Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke
- Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden
- Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden
- Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen
Urheberrecht an Software
Der Urheber von Software ist in der Regel der Programmierer. Dieser hat auch standardmäßig die exklusive Verwertungsbefugnis der Software. Somit kann er entscheiden, was mit der Software passiert und wer diese für welche Gegenleistung und unter welchen Bedingungen benutzen darf.
Verkauft der Programmierer seinen Code und die Software exklusiv und mit allen Rechten an einen Dritten, etwa ein Unternehmen, tritt er an dieses alle Rechte ab (Wenn nicht anders im Vertrag geregelt) und der bisherige Urheber wird zum Nutzer.
Sonderregelung: Ist der Programmierer in einer Firma als Entwickler angestellt und programmiert eine Software im Rahmen seiner Aufgaben, ist der Arbeitgeber der Urheber der Software. Hierbei muss auch kein Lizenzvertrag abgeschlossen werden und der Arbeitgeber muss an den Programmierer auch keine Lizenzgebühren bezahlen. Der Erwerb der Rechte wird durch das Gehalt abgegolten.
Rechte an gemeinsamen Werken
Jeder Programmierer ist der Urheber von dem eigenen Code. Wenn mehrere Programmierer an einer Software gearbeitet haben, versteht es sich von selbst, dass die Software nur von allen gemeinsam verwertet werden kann. Dies nennt man dann Miturheberschaft (§ 8 UrhG).
Da jeder ein Teil vom ganzen Werk ist, steht im Urheberrechtsgesetz geschrieben, dass alle Miturheber zustimmen müssen, wenn die Software verwertet werden soll. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn die Einzelbestandteile sich nicht als einzelne Teile verwerten lassen. Ein Beispiel sind hierfür z.B. Softwaremodule, welche auch eigenständig funktionieren und ohne Zustimmung der anderen Programmierer verwertet werden können.Welche Kopien sind erlaubt?
- Sicherungskopie bei Software
Von Computerprogrammen darf eine Kopie als Sicherheitskopie angelegt werden. Dies ist erlaubt, damit die künftige Benutzung sichergestellt ist, falls es zu einem Ausfall und der somit verbundenen Neuinstallation des Systemes kommt. - Privatkopie
Bei Musik, Filmen und Büchern dürfen Privatpersonen Vervielfältigungsstücke anlegen ohne extra die Einwilligung der Urheber einholen zu müssen. Diese angelegte Kopie darf jedoch keinem Erwerbszweck dienen. Weiterhin darf man sogar eine Musik-CD brennen und an einen Freund schenken. → Politiker diskutieren jedoch zurzeit, ob die Anfertigung der Privatkopien weiter eingeschränkt werden soll. - Sonstige Ausnahmen
Werke dürfen außerdem zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch oder sogar zur Aufnahme ins eigene Archiv kopiert werden.
Eine weitere Ausnahme ist z.B. das Aufführen eines Theaterstückes in der Schule ohne extra die Einwilligung des Urhebers einholen zu müssen. Die Aufführung dürfte hierbei jedoch nur einem internen Publikum vorgespielt werden.
Quellen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_des_Urheberrechts
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/
http://www.slideshare.net/Henning_Krieg/
http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/u/urheberrecht/
http://www.urheberrecht.org
http://www.irights.info/index.php?q=node/16
http://www.lernscouts.de/content/cont69.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/SchöpfungshöheChristian Printing
Tweet - Antike bis Hochmittelalter:
19.12.2010 um 18:03 Uhr
Wow, also ich muss sagen das ist gut geworden. Ich hoffe du wirst dein Referat gut meistern 😉
Gruß Nico
19.12.2010 um 18:09 Uhr
Richtig geil deine Ausarbeitung, ich als Lehrer würde mich freuen wenn mein Schüler bei so vielen verschiedenen Quellen suchen würde 😛
Jetzt habe ich auch was neues gelernt: Wusste vorher gar nicht, dass es eine Schöpfungshöhe gibt?!
Danke für die super Zusammenfassung, kommt direkt in meine Linkliste 😀
19.12.2010 um 18:18 Uhr
Dankeschön für euer Lob 🙂
Das ist jetzt die Ausarbeitung für mich und den Lehrer. Zusätzlich erhalten die Schüler nochmal eine “abgespeckte”-Version mit allem wichtigen als Hand-Out und ich werde das Referat über den Beamer als Powerpoint-/OpenOffice-Präsentation halten ;).
19.12.2010 um 18:16 Uhr
So habe ich das Thema noch gar nicht betrachtet, dachte einfach immer nur, dass man keine Bilder kopieren darf die man nicht selbst gemacht hat 😀
Von der Ausarbeitung her, gibts wie der Francesco schon sagte, von mir eine 1 😀
Wenn du das jetzt noch gut vorträgst (Ich denke ich müsst es vorstellen oder?!) kann nichts mehr schief gehen – Super!
22.12.2010 um 03:36 Uhr
Ja wirklich gut!