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IT-Runde

Online-Videostreaming Portal kino.to Offline!

  • Online-Videostreaming Portal kino.to Offline!

    Heute gibt es mal wieder heiße News: Das Online-Videostreaming Portal kino.to ist Offline!
    Einige von euch werden Raubkopie-Verzeichnis vielleicht kennen. Dort konnte man bis vor kurzem alte sowie gerne erst in die Kinos gekommene Filme online ansehen ohne diese runterladen zu müssen (Bevor die Frage aufkommt: Nein ich habe es nie genutzt, dafür ist gar keine Zeit da). Diese Seite wurde täglich von mehreren hunderttausend Nutzern aufgerufen und ist schon seit mehreren Jahren Online. Doch nun ist es vorbei: Am gestrigen Mittwoch (08.06.2011) hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden Razzien in zahlreichen Wohn- und Geschäftsräumen der mutmaßlichen Betreiber des Dienstes gestartet. 14 Haftbefehle und 42 Razzien allein in Deutschland sind das Ergebnis.

    Diese sollen bis jetzt mit dem Portal eine siebenstelligen Gewinnbetrag eingenommen haben. Erfahren habe ich natürlich wieder durch Twitter von dem Thema ;). Innerhalb von ein paar Minuten ploppte eine kino.to-Nachricht nach der anderen rein. Anscheinend hat sich die Nachricht so schnell rumgesprochen, dass Anhänger bzw. Fans des Portales einen Hackerangriff auf die Website der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) durchgeführt haben.

    Gestern war noch folgender Text auf der kino.to-Webseite zu sehen:

    Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin:
    Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen.
    Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen.
    Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.

    Heute ist der Server ganz vom Netz genommen worden bzw. dank der schnellen Verbreitung vielleicht auch zusammen gebrochen:

    Folgen für die Nutzer?
    Wie im gestrigem Text auf der kino.to-Seite von der Kriminalpolizei angedeutet, können also die Nutzer von dem Dienst mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen. Doch wurden auf den kino.to-Servern überhaupt die IP-Adressen gespeichert? Und wenn ja: Wie lange werden diese gespeichert und können diese bei den Internet-Zugangsprovidern überhaupt noch zugeordnet werden?

    Rechtsanwalt Christian Solmecke aus der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE denkt nicht, dass jetzt jeder Nutzer mit einer Geldbuße rechnen muss: “Aus meiner Sicht haben die Nutzer von kino.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streaming-Diensten nicht rechtswidrig ist. Das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird. Darüber hinaus ist die GVU auch dafür bekannt, normalerweise das Übel an der Wurzel zu packen. Das heißt, dass die Gesellschaft in der Regel gegen die großen Fische vorgeht, was sie mit den jetzigen Durchsuchungen auch beweisen hat.

    Zitat: http://www.anwalt.de

    Was jetzt wirklich passiert und ob es zu der Massen-Abmahnwelle kommen wird steht also noch in den Sternen. Was sicher kommen wird sind neue Alternative-Portale. Auch angeblich nicht festgenommene Mitbetreiber von Kino.to haben schon angekündigt ein vorhandenes Backup des Dienstes auf einen neuen Server aufzuspielen.

    Was haltet ihr von dem Schlag gegen das Portal – Hätte schon viel früher passieren müssen oder gehört kino.to gar nicht in die Grauzone? Wird es Konsequenzen für die letzten Nutzer geben oder sind das nur Androhungen? Ihr seid gefragt! 😉

    Via Spiegel Online, Gulli, Golem



  1. #1 Mainboarder
    09.06.2011 um 20:59 Uhr

    Weswegen sollte man bei Nutzen einer Linkliste bestraft werden?
    Im Zweifel und nach Erhalt von Post, kauft man sich den Film auf DVD und sagt, man hat ihn dort geschaut, weil man sie nicht finden konnte. Wenn kein Kassenzettel gefunden wird, ist es schwer etwas anderes zu beweisen.

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  2. #2 Lukas
    09.06.2011 um 21:07 Uhr

    Hallo Christian und Vielen Dank für diesen Blogartikel.
    Es ist ja umstritten, ob das Angucken von Videos auf solchen Portal nun illegal ist oder nicht. Nach dem Gesetz soll es verboten sein, von solchen Filmen Kopien anzufertigen. Anzuschauen aber nicht. Allerdings wird beim Anschauen, laut den Gegner von solchen Portal, der Film ja auch im Arbeitsspeicher geladen, damit man sich ihn anschauen kann. Anschauen von der Festplatte aus, ist jedoch nicht möglich.

    Ich denke, dass es keine Abmahnwellen geben wird, da dies einfach ein zu großer (rechtlicher) Aufwand wäre.

    Es ist natürlich entspannend, sich abends noch mal kostenlos einen Film auf kino.to anzuschauen, ohne ins Kino zu gehen, aber man muss auch bedenken, dass die Machern von den Filmen dadruch große Verluste machen, was wir im Endeffekt auch zu spüren bekommen: Die Filme in der Videothek werden teuerer und der Kino-Besuch wird teurer.

    Ob sowas dann im Nachhinein dann die Lösung wäre, ist stark zu bezweifeln.

    Mit freundlichen Grüßen, Lukas

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  3. #3 Symm
    09.06.2011 um 22:03 Uhr

    Ich war auch K.to Nutzer aber habe keine Kinofilme geschaut sondern nur Serien, gäbe eine legale Alternative für 20 € mit der ich Senderübergreifend auf jede Serie, egal welches Jahr und Folge zugreifen könnte, wäre ich sofort bereit dafür Geld zu bezahlen.

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  4. #4 studentb
    10.06.2011 um 08:17 Uhr

    Keine Frage, das Angebot von kino.to war illegal. Vor allem mit dem Hintergrund das die Betreiber satte Gewinne eingefahren haben. ABER: Die Filmindustrie muss endlich endlich daraus mal die richtigen Schlüsse ziehen. Schaut man sich mal Netflix in den USA an, dann sieht man das ein legales angebot das sich in einem wirklich vernünftigen preislichen Rahmen bewegt, erfolgreich sein kann. Also liebe Filmindustrie, hoch die Ärs… und zaubert uns mal ein Netflix nach Deutschland. Ihr werdet es sicherlich nicht bereuen… und wir als User auch nicht 😉

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  5. #5 Timotime
    10.06.2011 um 10:22 Uhr

    Genau da ist das Problem. Die meisten wären bereit Geld zu zahlen, aber leider nicht so viel wie es uns in Deutschland abverlangt wird.

    Wenn man sieht, das so eine FilmFLATRATE im Amyland kostet, könnte man hier bei Preisen von 20€ pro Blueray fast anfangen zu weinen.

    Ich glaube übrigens nicht an eine Abwahnwelle. Der reine besuch von Kino.to kann schlecht illegal gewesen sein, höchstens der Aufruf einer weiteren Streamingseite. Dazu müssten dann alle Streamingdienste die Kino.to vorschlägt, ebenso die IP Adressen hergeben.

    Alternativen gibt es übrigens schon ewigkeiten….

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